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MAGIC CAMPING LÄDT SIE EIN!
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GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

DES SCHULUNGS- UND ERHOLUNGSRESORTS „MAGIC CAMPING“ in Lubniewice

Liebe Gäste!

Wir begrüßen Sie ganz herzlich.

Im Namen aller Mitarbeiter und meinem eigenen möchte ich Ihnen versichern, dass wir unser Bestes geben werden, um Ihren Aufenthalt in unserem Resort gekonnt zu gestalten und nur schöne Erinnerungen zu hinterlassen.

1. Der Hoteltag im Resort beginnt um 15.00 Uhr und dauert bis 10.00 Uhr des Folgetages.

2. Die Nachtruhe im Resort beginnt um 22:00 Uhr bis 6.00 Uhr und gilt nicht für kollektive Veranstaltungen des Resorts, die im Rahmen des Gastaufenthaltsprogramms enthalten sind, oder für Gesellschaften, die das Resort für sich buchen.

3. Personen, die nicht im Resort wohnen, dürfen sich nur zwischen 8.00 – 22.00 Uhr darin aufhalten

4. Personen (Urlauber), die Gäste in das Resort einladen, sind für ihr Verhalten und für den von Ihnen verursachten Schaden verantwortlich

5. Das Abstellen von Fahrzeugen für Gäste (Urlauber) ist während des gesamten Aufenthalts im Resort nur auf dem dafür vorgesehenen Parkplatz erlaubt. Jedem Ferienhaus ist ein Parkplatz zugeordnet. Für jedes weitere Fahrzeug werden zusätzlich 20 PLN pro Tag berechnet.

6. Die Rezeption des Resorts ist von 8.00 bis 20.00 Uhr geöffnet.

7. Die Gäste nutzen Freizeit- und Sportgeräte auf der Grundlage der Leihvorschriften.

8. Eine vom Direktor des Resorts ernannte Person regelt die Zeit der Miete der Geräte.

9. Eine Person, die Wassergeräte gemietet hat, übernimmt die finanzielle Verantwortung im Falle von Versenkung oder Schäden. Sie übernimmt Verantwortung für die benutzten Geräte sowie für ihre Begleitpersonen.

Alle Personen, die schwimmende Ausrüstung benutzen, müssen Schwimmwesten, sogenannte „Kapokas“, tragen, wofür die Person verantwortlich ist, die die Ausrüstung anmietet.

10. Personen, die unter Alkoholeinfluss stehen, mieten keine Ausrüstung

11. Sportplätze und -geräte für Volleyball und Fußball werden nur den im Resort wohnenden Erwachsenen zur Verfügung gestellt

12. Der Spielplatz (Schaukeln und andere Unterhaltungsgeräte) ist nur für Kinder bis zu 7 Jahren bestimmt.

13. Auf Anfrage deponiert die Rezeption im Resort Geld und Wertgegenstände während des Aufenthalts der Gäste

14. Die Rezeption kann die Aufbewahrung von Gepäck an anderen Tagen als im Zeitraum des Aufenthalts des Gastes verweigern. Dies gilt auch für Gegenstände, die nicht die Merkmale des persönlichen Gepäcks haben

15. Die Direktion ist nicht verantwortlich für den Diebstahl von Wertsachen und Geld, das in den Ferienhäusern zurückgelassen wird, sowie für die dort geparkten Autos

16. Beim Verlassen des Ferienhauses sollte der Gast überprüfen, ob die Türen und Fenster geschlossen sind.

Der Gast trägt die Verantwortung für etliche Schaden oder Beschädigungen der Ausstattungsstücke und technischen Geräten des Resorts, die infolge seines oder des Handelns seiner Gäste entstanden worden sind.

18. Aus Brandschutzgründen benutzen Sie in den Ferienhäusern bitte keine Heizgeräte, elektrische Bügeleisen und andere vorfindlichen Geräte

19. Persönliche Gegenstände, die der Gast beim Verlassen des Ferienhauses hinterlassen hat, werden an die vom Gast angegebene Adresse geschickt. Wenn Sie eine solche Anweisung nicht erhalten, wird das Hotel diese Gegenstände für 3 Monate aufbewahren.

20. Es ist untersagt, Ausrüstung aus gemieteten Räumen mitzunehmen.

21. Das Trocknen von Pilzen in den Ferienhäusern ist verboten. Bei einem Verstoß wird eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 500 PLN erhoben. Zum Trocknen von Pilzen verwenden wir einen Trockenraum im Resort.

22. Rauchen ist in den Ferienhäusern nicht gestattet. Personen, die gegen das Verbot verstoßen, werden die Streichkosten in Rechnung gestellt.

23. Die Verantwortlichkeiten des Gastes sind

23.1. Kenntnisnahme und Einhaltung der Geschäftsbedingungen des Resorts

23.2. Obligatorische Zahlungen und Anmeldeformalitäten

23.3. Aufrechterhaltung von Sauberkeit und Ordnung in den Unterkunftsorten und öffentlichen Räumen

23.4. Ordnungsgemäße Verwendung von Sport-, Freizeit- und anderen Geräten im Zentrum

23.5. Einhaltung der Brandschutzbestimmungen und der Vorschriften der allgemeinen Sicherheit.

 

GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DEN AUFENTHALT VON HAUSTIEREN AUF DEM GELÄNDE

1. Hunde und Katzen, die zu den Gästen des Resorts gehören, dürfen nur zu den in diesen Bestimmungen festgelegten Bedingungen im Resort übernachten.

2. Der Manager bestimmt die Räume, in denen Haustiere erlaubt sind. Falls die vorgesehenen Räume nicht zur Verfügung stehen, kann der Manager des Resorts die Annahme des Tieres verweigern.

3. Die Gebühr für den Aufenthalt von Tieren wird gemäß der im Resort gültigen Preisliste berechnet.

4. Das Resort versorgt die Haustiere nicht mit Lebensmitteln.

5. Tierbesitzer müssen über aktuelle Bescheinigungen für Veterinäruntersuchungen (Tiergesundheitsdaten) und obligatorische Tierimpfungen verfügen.

6. Die Tierhalter sind verpflichtet, Tiere für Spaziergänge außerhalb des Zentrums mitzunehmen und die Sauberkeitsregeln im Resort und seiner Umgebung einzuhalten.

7. Im Falle einer Kontamination des Geländes durch das Tier ist der Eigentümer verpflichtet, den Abfall zu entfernen.

8. Tierbesitzer sind verpflichtet, für eine ordnungsgemäße Überwachung des Tieres zu sorgen und zu verhindern, dass das Tier die auf dem Gelände des Resorts anwesenden Dritten belästigt oder bedroht. Insbesondere sind Hunde an der Leine und im Maulkorb zu halten.

9. Besitzer von Tieren sind auch verpflichtet, Bedrohungen seitens ihres Tieres in Bezug auf andere Tiere, die sich im Resort aufhalten, zu verhindern.

10. Es ist untersagt, Tiere in den Speisesaal, das Café und die Bar einzuführen.

11. Es ist verboten, Tiere herein zu lassen und ihnen zu erlauben, sich auf den Bettwaren des Resorts aufzuhalten.

12. Tierbesitzer sind verpflichtet, den Empfehlungen der Leitung des Resorts unverzüglich zu folgen, insbesondere bei Beschwerden anderer Gäste über das Tier.

13. Der Besitzer des Tieres haftet für Schäden, die durch das Verbleiben von Tieren im Resort entstehen.

14. Der Manager des Resorts hat das Recht, vom Vertrag über die Erbringung touristischer Dienstleistungen zurückzutreten, falls das Tier gegen die in dem Zentrum festgelegten Regeln des Hausfriedens und der Nachtruhe verstößt.